Obergericht: Abwrackprämie wird nicht auf Hartz IV angerechnet
Hartz IV-Empfängern darf die Abwrackprämie nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts in Nordrhein-Westfalen (NRW) nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Das hat das Gericht in einem am 23. Juli veröffentlichten Beschluss klargestellt (Az.: L 12 AS 807/10 B ER).
Geklagt hatte eine 43-jährige allein erziehende Mutter aus Iserlohn. Beim Kauf eines neuen Autos im Wert von 7500 Euro war ihr die staatliche Umweltprämie von 2500 Euro angerechnet worden. Ihr Hartz-IV-Anspruch minderte sich dadurch um 156 Euro. Die Mutter wehrte sich mit Erfolg gegen diese Entscheidung.
Mit dieser Entscheidung des Landessozialgerichts des bevölkerungsreichsten Bundeslands NRW stellt sich ein weiteres Oberes Gericht der Sozialgerichtsbarkeit auf die Seite abwrackender Hartz-IV-Empfänger. In ähnlichen Fällen hatten zuvor bereits unter anderem die Landessozialgerichte in Sachsen-Anhalt und in Hessen zugunsten der Leistungsbezieher entschieden. (Mit Material der dpa)