Volltrunkener Fußgänger haftet allein für Unfall
Wer sturzbetrunken ist, hat sich vom öffentlichen Verkehr fernzuhalten. Stürzt er beim Überqueren einer Straße und wird von einem Auto überrollt, tritt die Betriebsgefahr des Fahrzeugs völlig hinter dem grob fahrlässigen Verkehrsverhalten des Fußgängers zurück. In der Folge muss der Verunglückte für den Schaden allein aufkommen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Az. 7 U 103/10) weist die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline hin.
Im vorliegenden Fall hatte der betroffene Fußgänger zum Unfallzeitpunkt 2,5 Promille Alkohol im Blut. Vorbeifahrende Zeugen hatten ihn auf allen Vieren aus dem Straßengraben kommen sehen und die Polizei alarmiert. Doch kurze Zeit später wurde die inzwischen gestürzte, dunkel gekleidete Person von einem Auto überfahren.
Dessen Fahrer war auf der gut ausgebauten und zum Unfallzeitpunkt trockenen Landstraße statt mit erlaubten 70 km/h sogar nur mit Tempo 50 unterwegs. Eine normale Reaktionsdauer vorausgesetzt, hatte er laut Gutachter auf Grund des besonders schwer wahrzunehmenden, längs zur Fahrtrichtung liegenden Unfallopfers objektiv keine Chance, noch rechtzeitig anzuhalten. Damit lag aus Sicht des OLG kein Verstoß des Fahrers gegen das Sichtfahrverbot vor.
"Der Beschuldigte hatte sich durch seine Trunkenheit beim Überqueren der Straße in leichtfertiger Weise selbst in erhebliche Gefahr begeben", erklärt die Schwabacher Rechtsanwältin Alexandra Wimmer. Hingegen habe der Autofahrer nicht damit rechnen müssen, dass mitten auf seinem Fahrstreifen ein Mensch liegen würde – verlief doch am Straßenrand klar sichtbar ein Rad- und Fußgängerweg, und gab es im Bereich der Unfallstelle keinen Fußgängerübergang.
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