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24.03.1999 Christiane Schulzki-Haddouti

TKÜV wird entschärft

Überwachungsschnittstellen sind potentielles Sicherheitsrisiko.

Zwar können sich Bundeswirtschafts- und Bundesinnenministerium noch nicht zu einer offiziellen Stellungnahme in Sachen Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) durchringen, die Weichen sind jedoch bereits gestellt: Auch die rot-grüne Regierungskoalition will am Überwachungsparagraphen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) festhalten, jedoch zu deutlich entschärften Konditionen.

Anläßlich seines Cebit-Besuches kündigte der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss an, daß der alte Verordnungsentwurf "vom Tisch" sei. Mit dem Entwurf wäre nicht nur jedes Telekommunikationsunternehmen, sondern auch jedes Hotel, Krankenhaus und Firmennetz verpflichtet gewesen, Überwachungsschnittstellen auf eigene Kosten bereitzustellen. Mindestens 40 Milliarden Mark müßten die nach Angaben der Regulierungsbehörde rund 400.000 Betroffenen pro Jahr investieren. Doch die hier veranschlagten 100.000 Mark Investitionskosten pro Betreiber basieren auf einer äußerst vorsichtigen Kostenkalkulation - quasi auf Heimwerkerniveau.

Noch ist unklar, wer von dem neuen Entwurf betroffen ist. Vermutlich müssen Hotels und Krankenhäuser keine Überwachungseinrichtungen einrichten. Ungewiss ist, ob auch Provider und Betreiber von Firmennetzen aufatmen können. Derzeit sind in den Ministerien zwei Gutachten in Arbeit: Ein Gutachten soll den neuen TKÜV-Entwurf auf Wirtschaftlichkeitsaspekte überprüfen, ein anderes soll das Sicherheitsniveau evaluieren. Generell sind Überwachungsschnittstellen Sollbruchstellen, die Eindringlingen eine zusätzliche Angriffsmöglichkeit eröffnen. Das Bundeswirtschaftsministerium vertritt die Position, daß es keine neuen Sicherheitslücken geben darf. Eine ähnliche Überprüfung kündigte Tauss auch hinsichtlich der von der EU-Arbeitsgruppe "Polizeiliche Zusammenarbeit" vorgelegten ENFOPOL-Plänen an.

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